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   LAG Berlin-Brandenburg, 11.12.2015 - 26 Sa 1265/15   

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https://dejure.org/2015,59234
LAG Berlin-Brandenburg, 11.12.2015 - 26 Sa 1265/15 (https://dejure.org/2015,59234)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11.12.2015 - 26 Sa 1265/15 (https://dejure.org/2015,59234)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11. Dezember 2015 - 26 Sa 1265/15 (https://dejure.org/2015,59234)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unwirksame betriebsbedingte Kündigung bei unzureichender Durchführung des Konsultationsverfahrens und Einreichung einer Massenentlassungsanzeige bei einer örtlich unzuständigen Agentur für Arbeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Konsultationsverfahren - Massenentlassungsanzeige - unzuständige Arbeitsagentur - Stellungnahme des Betriebsrats

  • rechtsportal.de

    Unwirksame betriebsbedingte Kündigung bei unzureichender Durchführung des Konsultationsverfahrens und Einreichung einer Massenentlassungsanzeige bei einer örtlich unzuständigen Agentur für Arbeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 26.02.2015 - 2 AZR 955/13

    Konsultationsverfahren - Massenentlassungsanzeige

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 11.12.2015 - 26 Sa 1265/15
    Auch wenn eine Äußerung des Betriebsrats den gesetzlichen Anforderungen nicht genügt (vgl. BAG 26. Februar 2015 - 2 AZR 955/13, Rn. 38), folgt hieraus nicht, dass eine inhaltliche Stellungnahme des Betriebsrats, die ausdrücklich auf die angekündigte Massenentlassungsanzeige Bezug nimmt und sich zum Stand der Beratungen (§ 17 Abs. 3 Satz 3 KSchG) äußert, nicht beizufügen wäre.

    Zudem spricht nach der Systematik sowie dem Sinn und Zweck von § 17 Abs. 2 KSchG alles dafür, dass die Beratungen nach Satz 2 der Vorschrift zwar vor der vollständigen Unterrichtung nach ihrem Satz 1 beginnen, jedoch erst im Anschluss an diese abgeschlossen werden können (vgl. BAG 26. Februar 2015 - 2 AZR 955/13, Rn. 29).

    Die Beifügung der Stellungnahme des Betriebsrats bzw. das Vorbringen des Arbeitgebers nach § 17 Abs. 3 Satz 3 KSchG ist Voraussetzung für die Wirksamkeit der Massenentlassungsanzeige (vgl. BAG 21. März 2013 - 2 AZR 60/12, Rn. 34; 13. Dezember 2012 - 6 AZR 752/11, Rn. 64; 26. Februar 2015 - 2 AZR 955/13, Rn. 32 ff.).

    Auch wenn eine Äußerung des Betriebsrats den gesetzlichen Anforderungen nicht genügt (vgl. BAG 26. Februar 2015 - 2 AZR 955/13, Rn. 38), folgt hieraus nicht, dass eine inhaltliche Stellungnahme des Betriebsrats, die ausdrücklich auf die angekündigte Massenentlassungsanzeige Bezug nimmt und sich zum Stand der Beratungen äußert, nicht beizufügen wäre.

  • BAG, 21.03.2013 - 2 AZR 60/12

    Betriebsbedingte Kündigung - Massenentlassung - Konsultationsverfahren

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 11.12.2015 - 26 Sa 1265/15
    Der Arbeitgeber hat mit dem Betriebsrat über die Entlassungen bzw. die Möglichkeiten ihrer Vermeidung ernstlich zu verhandeln, ihm dies zumindest anzubieten (vgl. BAG 21. März 2013 - 2 AZR 60/12, Rn. 15; 28. Juni 2012 - 6 AZR 780/10, Rn. 57).

    Allein diese Rechtsfolge entspricht dem unionsrechtlichen Grundsatz des "effet utile« für den beabsichtigten Arbeitnehmerschutz (vgl. BAG 21. März 2013 - 2 AZR 60/12, Rn. 15; KR-Weigand § 17 KSchG Rn. 158).

    Die Beifügung der Stellungnahme des Betriebsrats bzw. das Vorbringen des Arbeitgebers nach § 17 Abs. 3 Satz 3 KSchG ist Voraussetzung für die Wirksamkeit der Massenentlassungsanzeige (vgl. BAG 21. März 2013 - 2 AZR 60/12, Rn. 34; 13. Dezember 2012 - 6 AZR 752/11, Rn. 64; 26. Februar 2015 - 2 AZR 955/13, Rn. 32 ff.).

    Aus seinen Ausführungen ergibt sich damit nicht, dass sie das Ergebnis bereits abgeschlossener Beratungen iSv. § 17 Abs. 2 Satz 2 KSchG gewesen wären (vgl. BAG 21. März 2013 - 2 AZR 60/12, Rn. 37).

  • BAG, 28.06.2012 - 6 AZR 780/10

    Massenentlassungsanzeige - keine Heilung von Fehlern

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 11.12.2015 - 26 Sa 1265/15
    Der Arbeitgeber hat mit dem Betriebsrat über die Entlassungen bzw. die Möglichkeiten ihrer Vermeidung ernstlich zu verhandeln, ihm dies zumindest anzubieten (vgl. BAG 21. März 2013 - 2 AZR 60/12, Rn. 15; 28. Juni 2012 - 6 AZR 780/10, Rn. 57).

    Dafür reicht auch die eindeutige Mitteilung aus, keine Stellung nehmen zu wollen (BAG 28. Juni 2012 - 6 AZR 780/10, Rn. 53).

    Der Arbeitgeber kann auch in letzterem Fall die Unwirksamkeit der Massenentlassungsanzeige verhindern, indem er ihr nicht nur die unzureichende Stellungnahme des Betriebsrats beifügt, sondern zusätzlich nach § 17 Abs. 3 Satz 3 KSchG verfährt (vgl. BAG 28. Juni 2012 - 6 AZR 780/10, Rn. 58).

    Außerdem soll sichergestellt werden, dass der Arbeitgeber eine ihm ungünstige Stellungnahme des Betriebsrats der Arbeitsverwaltung nicht verschweigen kann (vgl. BAG 18. Januar 2012 - 6 AZR 407/10, Rn. 45; 21. März 2012 - 6 AZR 596/10, Rn. 22; 28. Juni 2012 - 6 AZR 780/10, Rn. 53).

  • BAG, 21.03.2012 - 6 AZR 596/10

    Beifügung der Stellungnahme des Betriebsrats zur Massenentlassungsanzeige

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 11.12.2015 - 26 Sa 1265/15
    Um der Agentur für Arbeit Auskunft darüber geben zu können, ob und welche Möglichkeiten er sieht, die angezeigten Kündigungen zu vermeiden, und zugleich zu belegen, dass soziale Maßnahmen mit ihm beraten und ggf. getroffen worden sind, muss sich der Betriebsrat in einer Weise äußern, die erkennen lässt, dass er seine Beteiligungsrechte als gewahrt ansieht und dass es sich um eine abschließende Erklärung zu den vom Arbeitgeber beabsichtigten Kündigungen handelt (vgl. BAG 21. März 2012 - 6 AZR 596/10, Rn. 33).

    Außerdem soll sichergestellt werden, dass der Arbeitgeber eine ihm ungünstige Stellungnahme des Betriebsrats der Arbeitsverwaltung nicht verschweigen kann (vgl. BAG 18. Januar 2012 - 6 AZR 407/10, Rn. 45; 21. März 2012 - 6 AZR 596/10, Rn. 22; 28. Juni 2012 - 6 AZR 780/10, Rn. 53).

  • BAG, 14.03.2013 - 8 AZR 153/12

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsstilllegung - Betriebsübergang -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 11.12.2015 - 26 Sa 1265/15
    Die Einreichung einer Massenentlassungsanzeige bei der örtlich unzuständigen Agentur für Arbeit führt zur Unwirksamkeit der Kündigung (vgl. BAG 14. März 2013 - 8 AZR 153/12, Rn. 47; ErfK/Kiel § 17 KSchG Rn. 28; MüKoBGB/Hergenröder § 17 KSchG Rn. 49; APS/Moll § 17 KSchG Rn. 96; KR/Weigand § 17 KSchG Rn. 74; v.Hoyningen-Huene/Linck § 17 Rn. 91; HaKo-KSchR/Pfeiffer § 17 Rn. 62; Schrader in Schwarze/Eylert/Schrader KSchG § 17 Rn. 69; Krieger/Ludwig NZA 2010, 919, 924).(Rn.85) Das gilt auch dann, wenn bei der Einreichung der Anzeige Angaben gemacht werden, die notwendig dazu führen müssen, dass die Anzeige zur Bearbeitung an eine nicht zuständige Arbeitsagentur abgegeben wird (hier: falsche Angabe zur Belegenheit des Betriebs).(Rn.84).

    Hierauf hat das BAG bereits in seiner Entscheidung vom 14. März 2013 (8 AZR 153/12, Rn. 47) hingewiesen.

  • BAG, 22.11.2012 - 2 AZR 371/11

    Unwirksamkeit einer Kündigung - fehlerhafte Massenentlassungsanzeige

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 11.12.2015 - 26 Sa 1265/15
    Das Erfordernis, der Massenentlassungsanzeige die Stellungnahme des Betriebsrats beizufügen oder - ersatzweise - die Rechtzeitigkeit der Konsultationen nach § 17 Abs. 3 Satz 3 KSchG glaubhaft zu machen, dient der Dokumentation der Durchführung und ggf. des Ergebnisses der Konsultationen (vgl. BAG 22. November 2012 - 2 AZR 371/11, Rn. 40 f.).
  • EuGH, 10.09.2009 - C-44/08

    Akavan Erityisalojen Keskusliitto AEK u.a. - Vorabentscheidungsverfahren -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 11.12.2015 - 26 Sa 1265/15
    c) Ob die Beklagte ihren sich daraus ergebenden Pflichten - rechtzeitig und inhaltlich - nachgekommen ist (dazu insbesondere EuGH 10. September 2009 - C-44/08) und welche Rechtsfolgen sich bei Nichtbeachtung der Anforderungen ergäben, hat die Kammer angesichts der übrigen Unwirksamkeitsgründe dahinstehen lassen.
  • EuGH, 17.12.1998 - C-250/97

    Lauge u.a.

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 11.12.2015 - 26 Sa 1265/15
    Deren Ziel ist der Schutz der Arbeitnehmer im Falle von Massenentlassungen (EuGH 17. Dezember 1998 - C-250/97 - [Lauge ua.] Rn. 19; vgl. auch MERL Nr. 2 der Erwägungsgründe).
  • BAG, 13.12.2012 - 6 AZR 752/11

    Massenentlassungsanzeige - Konsultationsverfahren

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 11.12.2015 - 26 Sa 1265/15
    Die Beifügung der Stellungnahme des Betriebsrats bzw. das Vorbringen des Arbeitgebers nach § 17 Abs. 3 Satz 3 KSchG ist Voraussetzung für die Wirksamkeit der Massenentlassungsanzeige (vgl. BAG 21. März 2013 - 2 AZR 60/12, Rn. 34; 13. Dezember 2012 - 6 AZR 752/11, Rn. 64; 26. Februar 2015 - 2 AZR 955/13, Rn. 32 ff.).
  • BAG, 18.01.2012 - 6 AZR 407/10

    Hinweispflicht nach § 6 Satz 2 KSchG - Konsultationspflicht bei

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 11.12.2015 - 26 Sa 1265/15
    Außerdem soll sichergestellt werden, dass der Arbeitgeber eine ihm ungünstige Stellungnahme des Betriebsrats der Arbeitsverwaltung nicht verschweigen kann (vgl. BAG 18. Januar 2012 - 6 AZR 407/10, Rn. 45; 21. März 2012 - 6 AZR 596/10, Rn. 22; 28. Juni 2012 - 6 AZR 780/10, Rn. 53).
  • ArbG Berlin, 07.07.2015 - 13 BV 1848/15

    Fluggastabfertigung auf dem Flughafen Tegel - Massenentlassung - Sozialplan

  • LAG Berlin-Brandenburg, 01.03.2016 - 9 TaBV 1519/15

    Anfechtung Sozialplan - Spruch der Einigungsstelle - Transfergesellschaft

  • EuGH, 03.03.2011 - C-235/10

    Claes - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Richtlinie 98/59/EG -

  • EuGH, 03.03.2011 - C-239/10

    Tran

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